Mehr Aktionsräume für Kinder und Jugendliche

 

 
 

   
In unseren Städten und sogar in vielen Dörfern gibt es für Kinder kaum noch anregungsreiche und naturnahe Räume in Wohnungsnähe.
Aktionsräume und frei verfügbare Flächen sind aufgrund zunehmenden Verkehrs und Neubauten verschwunden, die verbliebenen Spielräume sind oft nur unter Gefahr erreichbar.
Kinder spielen daher heute immer seltener draußen, und wenn, dann nur kurze Zeit, unter Aufsicht und auf Flächen, die ihnen wenig zu bieten haben.

 
SpielleitplanungDamit die politischen Entscheidungsträger/-innen zusammen mit Planer/-innen, Moderatoren und den Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit qualifiziert und strukturiert zur Entstehung eine kinderfreundlichen Stadt oder Gemeinde beitragen können, hat das Land Rheinland-Pfalz die Spielleitplanung (SLP) als wirksames kohärentes Planungsinstrument entwickelt.

Die Spielleitplanung ist ein neues, Prozess orientiertes Verfahren mit folgenden Inhalten und Schwerpunkten:
  • Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Prozessschritten
  • Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen
  • Erfassung und Bewertung aller Orte und Flächen einer Stadt / Gemeinde sowie ihrer Vernetzung aus der Perspektive der Erwartungen und Anforderungen von Kin-dern und Jugendlichen
  • Verbindliche Ratsbeschlüsse zur Durchführung und Umsetzung der Spielleitplanung
  • Integration der Ergebnisse der Spielleitplanung in kommunale Planungen wie
    • Bauleitplanung
    • Stadtentwicklungsplanung
    • Verkehrsplanung
    • Jugendhilfeplanung
  • Zeitnahe Umsetzung der Ergebnisse in Starterprojekten
  • Stärkere Verankerung der Bedürfnisse von Mädchen und Jungen und ihres Rechtes auf Mitbestimmung im Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Bevölkerung
  • Einbindung von Akteur/-innen und Multiplikator/-innen außerhalb von Politik und Verwaltung
  • Vorbildhafte Flächensicherung und Qualitätssicherung
  • Mehrfachnutzung von Freiflächen im dicht besiedelten Bereich
  • Kindgerechter Umgang mit Grünflächen
  • Verknüpfung von Beteiligungsverfahren mit Kindern mit Verfahren der Bürgerbeteiligung (z. B. Dorferneuerung, Lokale Agenda 21)

 

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